Skip to main content

Gartenhaus

Baugenehmigung Gartenhaus

Genehmigung Gartenhaus

Brauchst du eine Gartenhaus-Genehmigung?

Ein Gartenhaus darf in Sachsen nicht so wie in Brandenburg errichtet werden.

Die Genehmigung hängt nämlich von der Größe (umbauter Raum oder Fläche), Standort auf dem Grundstück (wie viel Abstand zur Grundstücksgrenze) und von der Art der Nutzung (Lagerung von Geräten oder Aufenthaltsstätte) ab.

Gartenhaus bauen ohne Baugenehmigung

Wir alle unterliegen einem Baugesetz. Und jedes Bundesland hat seine eigene Landesbauordnung. Möchtest du ein Gartenhaus kaufen und es entspannt aufstellen, dann orientiere dich beim Kauf an der Größe, die dein Gartenhaus ohne Baugenehmigung haben darf.

Gartenhaus – wie groß ohne Genehmigung

BundeslandRauminhalt oder Fläche
Baden-Württembergbis 20 m³
Bayernbis 75 m³
Berlinbis 10 m²
Brandenburgbis 75 m³
Bremenbis 30 m³
Hamburgbis 30 m³
Hessenbis 30 m³
Mecklenburg-Vorpommernbis 30 m³
Niedersachsenbis 40 m³
Nordrhein-Westfalen (NRW)bis 30 m³
Rheinland-Pfalzbis 50 m³
Saarlandbis 10 m²
Sachsenbis 10 m²
Sachsen-Anhaltbis 10 m²
Schleswig-Holsteinbis 30 m³
Thüringenbis 10 m²

-alle Angaben ohne Gewähr

Wenn du, anstatt eines Gartenhäuschens, ein größeres Gartenhaus errichten möchtest, brauchst du eine Genehmigung. Diese kostet ca. 0,5% der Baukosten (eine Mindestgebühr im unteren dreistelligen Bereich ist üblich).

Bauart Gartenhaus

Es spielt zudem eine Rolle, ob du einstöckig oder mehrstöckig, auf Betonplatten, Fundament oder auf der Wiese baust. Mit oder ohne Toilette, Aufenthaltsraum oder Feuerstelle.

Einige Punkte hören sich großzügig an. Da kommt man eventuell auf die Idee, in die Garten-Laube einzuziehen. Das Gartenhaus als Hauptwohnsitz ist jedoch verboten.

Am Einfachsten erhältst du wohl für einen reinen Geräteschuppen eine Baugenehmigung

Baugenehmigung für Gartenhaus

Welche Bedingungen nun auf deine Kommune zutreffen, erfragst du am Besten im Bauamt. Du kannst auch, wenn du ein schönes Gartenhaus gefunden hast, es vor dem Kauf mit dem Bauamt abklären. So steht der Genehmigung vom Gartenhaus nichts Überraschendes im Weg.